Quensel, Stephan, Birgitta
Kolte & Frank Nolte (1995), Öffentlichkeit und Politik. In: Peter
Cohen & Arjan Sas (Eds), Cannabisbeleid in Duitsland, Frankrijk
en de Verenigde Staten. Amsterdam, Centrum voor Drugsonderzoek, Universiteit
van Amsterdam. pp. 47-52.
© Copyright 1995, 1996 Centrum
voor Drugsonderzoek, Universiteit van Amsterdam. All rights reserved.
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3 Öffentlichkeit und Politik
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Stephan Quensel, Birgitta
Kolte und Frank Nolte
Diese zur Normalität hinstrebende Cannabis-Politik
setzte in den letzten Jahren, schon lange vor der Entscheidung des Lübecker
Landgerichts vom 17.12.1991 und dem, sogleich näher dargestellten,
darauf folgenden Beschluß des Bundesverfassungsgericht vom 9.3.1994,
ein, so sehr sie auch durch diese beiden heiß diskutierten Ereignisse
weiter vorangetrieben wurde.
1 Bevölkerungsumfragen
Aus den Bevölkerungsumfragen ergibt sich ein langsamer Wandel
in den Einstellungen der Bundesbürger zum Haschisch und zum sonstigen
Drogengebrauch. Liberale und repressive Tendenzen sind gleichermaßen
anzutreffen (Reuband 1992: 116 ff.). Wenn es einen Trend gibt, dann scheint
er langfristig eher in Richtung auf eine Liberalisierung als in Richtung
punitiver Tendenzen zu gehen. So zeichnet sich in der einzigen derzeit
verfügbaren Längsschnittuntersuchung zur Frage der moralischen
Beurteilung des Haschischgebrauchs in der Zeit 1970 bis 1987 eine Tendenz
ab, den Gebrauch weniger moralisch und punitiv zu beurteilen. Gefragt,
wie man als Richter über Studenten urteilen würde, die Haschisch
rauchen, plädierten 1970 5% der Bundesbürger für Freispruch,
1982 9% und 1987 15%. Würde man das Plädoyer für Freispruch
und bloße Verwarnung zusammenfassen und als Sanktionsverzicht
interpretieren, würde der jeweilige Wert noch stärker ansteigen:
von 28% im Jahr 1970 auf 44% in den Jahren 1982 und 1987 (Reuband 1988:
490).
Ob sich der Trend einer liberalisierten Beurteilung bis in die 90er Jahre
fortgesetzt hat, wissen wir mangels entsprechender Daten nicht. Eine neuere
Umfrage in der Bevölkerung aus dem Jahr 1994 zur Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts (Institut für Demoskopie 1994) belegt jedoch
zumindest, daß liberale Tendenzen weiterhin ein durchaus nennenswertes
Potential in der Bevölkerung - wenn auch keine Mehrheit - konstituieren.
>>Das Bundesverfassungsgericht hat ja kürzlich in einem Urteil
festgestellt, daß Haschisch oder Marihuana weiterhin verboten bleiben.
Allerdings sollen diejenigen, die Haschisch nur gelegentlich und in kleinen
Mengen nehmen, dafür nicht bestraft werden. Finden Sie es gut, daß
das Bundesverfassungsgericht so entschieden hat, oder ging Ihnen das nicht
weit genug, oder wäre Ihnen ein strengeres Urteil lieber gewesen?<<
28% der befragten Bürger der alten Bundesländer erklärten
auf diese Frage hin, sie fänden die Entscheidung >>gut<<,
und 9% antworteten gar, es ginge ihnen >>nicht weit genug<<.
Lieber ein strengeres Urteil hätten 54% gewünscht. 11% gaben
sich unentschieden.
Am größten ist das Potential für einen Wandel der Drogenpolitik
unter den Jüngeren. Daß die Entscheidung gut sei oder
das Urteil nicht weit genug ginge, meinten in den alten Bundesländern
unter 30 Jahren eine Mehrheit (56%), unter den 30-44jährigen ist
es nur ein Anteil von 43%, bei den 45-59jährigen und bei Personen
60 Jahre und älter 20%. Inwieweit die liberalere Haltung der jüngeren
Generation - als eine Art generationsspezifische Erfahrung und Orientierung
- im Lauf der Zeit andauern wird oder eine vorübergehende Haltung
signalisiert, ist ungewiß.
2 Medien-Reaktion
Diese zunehmende Ambivalenz schlug sich in besonders eindeutiger Weise
in den Reaktionen der Medien auf die Cannabis-Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 9.3.1994 nieder. Schon am 29. April 1994,
nur einem Tag nach seiner Veröffentlichung, reagieren die deutschen
Zeitungen mit einer Fülle von Schlagzeilen, die z. T. völlig
entgegengesetzte Einschätzungen dokumentieren. Kennzeichnend für
den Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes sind seine zurückhaltenden
Formulierungen, die einen großen Interpretationsspielraum eröffnen.
Verwirrungen werden in der Presse durch Titelüberschriften gestiftet,
die hervorheben, daß >>Haschisch-Konsum in kleinen Mengen
straffrei<< sei, >>der Umgang mit leichten Drogen aber prinzipiell
strafbar<< bleibt (Süddeutsche Zeitung, 29.4.94). Rückblickend
auf die Berichterstattung liest man am 13. Mai 1994 in der Süddeutschen
Zeitung die Einschätzung: >>Karlsruhe verursacht Chaos
- Auslegung den Medien überlassen<<. Die insgesamt widersprüchliche
Berichterstattung hat das Bundesverfassungsgericht sogar dazu veranlaßt,
im Mai 1994 eine Art Gegendarstellung zu veröffentlichen, wonach
Formulierungen wie >>straffrei<< oder >>Freigabe<<
falsch seien.
Obwohl sich an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Umgangs mit
Cannabis-Produkten nichts geändert hat, jubelt die Berliner Tageszeitung
>>Feuer frei für den Joint<<, den man jetzt >>ohne
Angst vor Bestrafung frohen Herzens genießen kann<< (29.4.94).
Die Bonner Rundschau spricht von einer >>bedingten Freigabe<<
von Haschisch und geht sogar noch einen Schritt weiter: >>Haschischraucher
werden entkriminalisiert<< (29.4.94), eine Einschätzung, die
in ihrer pauschalen Formulierung schlichtweg falsch ist. Als >>Frohe
Kunde für alle Kiffer<< wertet die Junge Welt den Richterspruch,
der sich Der Spiegel anschließt: >>Kiffer werden nicht
mehr bestraft, das Volk darf haschen<< (2.5.94). Der Spiegel
sieht durch den Urteilsspruch eine >>Wende in der Drogenpolitik<<,
die sich >> - gewollt oder nicht - am Vorbild der Niederlande<<
orientiert. Die neue Kursvorgabe >>kommt der Forderung vieler Rechtspolitiker
nach, Konsumenten und Dealer juristisch deutlich auseinanderzuhalten<<
(Der Spiegel, 2.5.94). Die Frankfurter Rundschau wertet
den Beschluß als >>ein Erfolg gegen die Unvernunft<<
(30.4.94). Von einer derartigen Begrüßung des Urteils kann
in der Bild-Zeitung keine Rede sein. Sie sieht die Grundfesten
der Gesellschaft durch das >>gefährliche<< und >>riskante<<
Urteil bedroht: >>Es ist der erste und wichtigste Schritt auf dem
Weg zur völligen Freigabe<< (29.4.94). Bild spricht
auch fälschlicherweise von einer >>Haschischfreigabe<<,
die die Zahl der Drogentoten drastisch in die Höhe treiben wird,
denn >>fast alle von ihnen machten ihre ersten Rauschgift-Erfahrungen
mit Haschisch<< (29.4.94).
Doch das Zeitalter der Prohibition ist mit dem Karlsruher Beschluß
keineswegs beendet. Den Stimmen, die das Urteil euphorisch feiern oder
davor warnen, stehen Reaktionen gegenüber, die sich eher verhalten
äußern. So konstatiert der Weser-Kurier: >>Die
Karlsruher Richter haben lediglich die vielerorts schon gängige Praxis,
kleine Kiffer nicht zu bestrafen, festgeschrieben<< (29.4.94). Die
Frankfurter Allgemeine Zeitung bescheinigt den Karlsruher Richtern
Besonnenheit: >>Die Entscheidung nimmt die gesellschaftlichen Auffassungen
an, daß herkömmliche Rauschmittel akzeptiert werden, die neuen,
ideologischen aber nicht: eine weise Entscheidung, ganz im Sinne einer
besonderen Form der richtigen Zurückhaltung<< (29.4.95). Daß
durch diese >>Zurückhaltung<< die Auslegung des Urteils
den Medien überlassen wird, wird dagegen nur selten gesehen.. Die
wenigsten thematisieren, daß das Urteil die Prinzipien einer repressiv
praktizierten Drogenpolitik lediglich bestätigt und für die
Betroffenen keine realen Verbesserungen bringt. In der Zeit ist
zu lesen: >>Strafe kann vor Sucht nicht retten. Karlsruhe läßt
alles beim alten - doch die alte Drogenpolitik ist gescheitert<<
(6.5.94). Andere stellen den Urteilsspruch in einen allgemeineren Kontext
der Drogenpolitik und verspüren einen >>leichten Rückenwind
aus Karlsruhe<<, der allerdings >>kein wind of change<<
bedeutet, denn >>Zur besseren Erkenntnis gehört: Drogensüchtige
sind in erster Linie krank<< (Süddeutsche Zeitung, 29.4.94).
Auch die Einsicht, daß der Spruch >>Kein Freibrief für
den Rausch<< (Der Tagesspiegel, 4.5.94) bedeutet, ist eher
selten klar formuliert.
Übereinstimmend wird das Haschisch-Urteil als erstes und wichtiges
Signal für den Rückzug des Strafrechts aus der Drogenpolitik
gewertet. Und doch >>Eine Strafrechtsvorschrift, die das Bestrafen
verbietet, scheint wie Feuer ohne Hitze zu sein<< (Wolfgang Neskovic
in Die Woche, 5.5.1994). (vgl. insgesamt: Der Cannabis-Reader Nr.
4. 1994).
3 Politische Parteien
Ein Ambivalenz-Spektrum, das sich schließlich auch auf der politischen
Ebene in den unterschiedlichen Stellungnahmen zwischen und gelegentlich
auch innerhalb der politischen Bundes-Parteien wiederfinden läßt.
3.1 So steht für die zur Zeit regierende konservative Christlich
Demokratische Union und ihre rechte bayerische Schwesterpartei Christlich
Soziale Union (CDU/CSU) die Abstinenz gegenüber illegalen
Drogen im Vordergrund ihrer Drogenpolitik. Sie unterscheidet sich damit
nicht von der Haltung der Bundesregierung und sieht im Strafrecht ein
Mittel zur Generalprävention, um ein staatliches Unrechtswerturteil
aufrechtzuerhalten. Drogenpolitik wird vor allem als kriminalpolitisches
Problem verstanden, das durch Angebotsreduzierung über verstärkten
Einsatz von Ermittlungsbehörden eingegrenzt werden kann. Cannabis
wird in offiziellen Verlautbarungen nicht von anderen illegalen Drogen
unterschieden.
Die Drogenpolitik der CDU/CSU wird durch die Vertreter der Bundesregierung
mit dem parlamentarischen Staatssekretär Lintner (CSU) und dem Bundesgesundheitsminister
Seehofer (CSU) repräsentiert und in ihren Grundzügen gestaltet.
Betont wird immer wieder, daß eine >>Freigabe<< illegaler
Drogen und auch die Diskussion darüber, Jugendliche verunsichern
und zum Konsum auch anderer illegaler Substanzen animieren würde.
Auffällig ist eine enge Verknüpfung des Themas mit dem Bereich
der >>Inneren Sicherheit<<, der Diskussion um das >>Organisierte
Verbrechen<< und der >>Kriminalitätsbekämpfung<<.
Lediglich in regionalen Verbänden der Jugendorganisation (JU) und
bei Einzelpersonen der Partei wird vereinzelt ein Umdenken in Richtung
Entkriminalisierung von Gebrauchern laut.
3.2. In der im Bundestag in der Opposition, in den Bundesländern
wie im darauf aufbauenden Bundesrat zur Zeit dagegen in der Mehrheit stehenden
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) ist seit Ende der
80er Jahre ein Prozeß des Umdenkens zu verzeichnen, der sich an
der Akzeptanz des Drogenkonsums als gesellschaftliche Realität und
an der >>harm-reduction<< orientiert. Auf die Erfahrungen
der niederländischen Drogenpolitik wird dabei vielfach zurückgegriffen.
Die Drogenpolitik der Bundesregierung wird von der SPD aufgrund des repressiven
Ansatzes als gescheitert betrachtet und eine >>grundsätzliche
Neuorientierung<< (SPD, 1993a) in der Drogenpolitik befürwortet.
1992 brachte die SPD-Bundestagsfraktion erstmals einen Änderungsantrag
zur Reform des Betäubungsmittelgesetzes ein, der u.a. auf materiell-rechtlicher
Ebene den Besitz und Erwerb illegaler Drogen zum Eigengebrauch straflos
stellen sollte. Parteitagsbeschlüsse (SPD, 1993 a, b) stellen fest,
daß das >>Strafrecht [...] kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung
der Drogensucht [ist]<< und >>die Förderung eines verantwortlichen
Umgangs mit allen Rauschmitteln, die Vorsorge gegen gesundheitliche Schäden
und die Hilfe für diejenigen, die solche benötigen, im Vordergrund<<
stehen muß.
Neben verschiedenen Initiativen aus SPD-regierten Bundesländern
(s.u. IV, 2, 3) den Umgang mit Cannabisprodukten legal, bzw. ohne Strafandrohung
zu regeln, stellte der SPD-Parteitag (SPD, 1993a) weiterhin fest: >>Zu
einer legalen Abgabe von Cannabisprodukten zum Eigengebrauch müssen
Bedingungen für einen kontrollierten Verkauf geschaffen werden<<.
Eine Initiative der Parteirechten (Vertreter des sog. >>Seeheimer
Kreises<<), diesen Beschluß nachträglich mit einem Entschließungsantrag
der SPD-Bundestagsfraktion, der mögliche Risiken des Cannabiskonsums
in den Vordergrund stellte, zu relativieren, fand in der Bundestagsfraktion
keine Mehrheit. Ein von der SPD-Bundestagsfraktion eingebrachter Vorbehalt
zur Ratifizierung des Internationalen Suchtstoffkontrollabkommens (1988),
der u.a. einen straflosen Umgang mit Cannabisprodukten innerhalb der internationalen
Verträge erleichtern sollte, wurde von der Mehrheit der Regierungskoalition
1993 im Bundestag abgelehnt. Die Jugendorganisation der SPD (Jusos) vertritt
offensiv u.a. eine weitgehende Legalisierung von Cannabisprodukten und
hat wesentlich dazu beigetragen, diese in der Partei mehrheitsfähig
zu machen (vgl. deren Cannabis-Reader Nr. 1 bis 5).
Diese Diskussionen und die sich ändernde Sichtweise innerhalb der
Partei trugen im wesentlichen dazu bei, daß verschiedene SPD-regierte
Bundesländer und Kommunen für eine neue Drogenpolitik ohne Strafrecht
eintreten.
3.3 Die Freie Demokratische Partei (F.D.P.) ist als kleiner Koalitionspartner
in die Drogenpolitik der Bundesregierung eingebunden. Trotzdem läßt
sich in den vergangenen Jahren ein innerparteilicher Trend zur vorsichtigen
Entkriminalisierung der Konsumenten beobachten. Im Wahlprogramm der F.D.P.
zur Bundestagswahl 1994 heißt es: >>Sucht läßt
sich wirksam nicht durch Kriminalisierung und Repression bekämpfen<<.
Für den Bereich der sog. harten Drogen wird eine >>kontrollierte
Abgabe von Drogen bzw. Ersatzdrogen<< gefordert, während zu
Cannabisprodukten sich hier keine speziellen Äußerungen finden.
Bereits Anfang der 80er Jahre trat der ehemalige Jugendverband der F.D.P.
(Jungdemokraten) für die Straflosstellung von Cannabiskonsum ein.
Der jetzige Jugendverband der F.D.P. (Junge Liberale) führt eine
Debatte über die Legalisierung von Drogen. Die Stimmen für eine
Neuorientierung in der Drogenpolitik aus der F.D.P. schlugen sich allerdings
bisher nicht in Initiativen der Bundesregierung oder der Bundestagsfraktion
zur Änderung der Gesetzeslage nieder. Trotz ähnlich lautenden
Formulierungen im Wahlprogramm wurden die Initiativen der SPD nicht unterstützt
um einem Koalitionsstreit aus dem Weg zu gehen.
3.4 Die nach den letzten Landtagswahlen erheblich an Gewicht gewinnende
Partei Bündnis 90/Die GRÜNEN (B90/GRÜNE) vertritt
inzwischen ähnlich der SPD die Position, daß das Strafrecht
nicht in die Drogenpolitik gehöre und ein gesundheitspolitisches
Thema sei. B90/GRÜNE treten für die Entkriminalisierung des
illegalen Drogengebrauchs ein. In einem Thesenpapier der stellvertretenden
Fraktionssprecherin Müller (1995) wird hinsichtlich der sog. weichen
Drogen die Forderung nach einem legalen Handel mit einer lebensmittelrechtlichen
Besteuerung wie bei Alkohol und Tabak vertreten.
Aufgrund ihrer geringen Präsenz im Deutschen Bundestag in der vergangenen
Legislaturperiode wurden auf bundespolitischer Ebene erst im Frühjahr
1995 neue Positionen erarbeitet, die sich bisher nicht in parlamentarischen
Initiativen niederschlugen. Nach der drogenpolitischen Anhörung im
Mai 1995 ist zu erwarten, daß auch die Bundestagsfraktion B90/GRÜNE
für eine Liberalisierung der Drogenpolitik eintreten wird. Auch die
seit 1994 existierende grüne Jugendorganisation beschäftigte
sich mit Alternativen in der Drogenpolitik.
3.5 Nach den B90/GRÜNE ist die Partei Demokratischer Sozialismus
(PDS) parlamentarisch aktiv geworden. Sie fordert in einem Entschließungsantrag
(1995) ihrer Gruppe im Bundestag ebenfalls die Entkriminalisierung des
Gebrauchs illegaler Drogen und die sofortige Legalisierung von Cannabisprodukten,
verbunden mit einem Abgabeverbot an Jugendliche unter 16 Jahren und einer
Informationspflicht bezüglich des THC-Gehalts und möglicher
Risiken. Der Anbau von Cannabis sollte vollständig legalisiert werden.
Bereits in den vergangenen Jahren wurde in parlamentarischen Fragen an
die Bundesregierung die kritische Haltung gegenüber der Drogenpolitik
der Bundesregierung sichtbar und auch in Wahlkämpfen forderten Politiker
der PDS die Entkriminalisierung. Vor allem in den ostdeutschen Heimat-Bundesländern
der PDS ist auf allen Ebenen der Partei jedoch die liberale Haltung der
PDS-Bundestagsfraktion in der Drogenfrage stark umstritten.
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