Quensel, Stephan, Birgitta
Kolte & Frank Nolte (1995), Zur Cannabis-Situation. In: Peter Cohen
& Arjan Sas (Eds), Cannabisbeleid in Duitsland, Frankrijk en de
Verenigde Staten. Amsterdam, Centrum voor Drugsonderzoek, Universiteit
van Amsterdam. pp. 24-46.
© Copyright 1995, 1996 Centrum
voor Drugsonderzoek, Universiteit van Amsterdam. All rights reserved.
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2 Zur Cannabis-Situation
Subtitle
Stephan Quensel, Birgitta
Kolte und Frank Nolte
1 Einführung
Cannabis war zu Zeiten des früheren Hanf-Anbaus in
Deutschland zumindest in den Anbau-Gebieten eine eingebürgerte Droge
(vgl. Behr 1995).
In jüngerer Zeit hat sich der Cannabis-Gebrauch als massenhaftes
Phänomen unter Jugendlichen gegen Ende der 60er Jahre geradezu
explosionsartig entwickelt. In dieser Hinsicht ähnelt die Entwicklung
dem Verlauf in anderen westlichen Industrieländern. Diese Entwicklung
dürfte maßgeblich durch das Entstehen alternativer subkultureller
Gruppierungen mitgeprägt sein, die - wie beispielsweise die Hippies
- Haschisch als Mittel der Bewußtseinsveränderung propagierten.
In dieser Zeit, die von Gerdes und Wolffersdorff-Ehlert (1974) in ihrer
Untersuchung >>Drogenscene - Suche nach Gegenwart<< gut beschrieben
wird, lehnte es das Bundesverfassungsgericht in seiner ersten Cannabis-Entscheidung
vom 17.12. 1969 (vgl. Messmer 1970) ab, Cannabis als >kulturfremde
Droge< im Vergleich zum >kultureigenen< Alkohol milder als die
sog. harten Drogen zu bestrafen.
Während sich diese Cannabis-Scene in den 70er und 80er Jahren weiter
stabilisierte, trat sie in den 80er Jahren angesichts des zunehmenden
Elends bei den sog. harten Drogen in der öffentlichen Diskussion
weitgehend in den Hintergrund (vgl. hierzu Quensel 1982 und Drogen und
Drogenpolitik 1989: 373-407).
Erst in den letzten Jahren, insbesondere nach dem einschlägigen
Urteil des LG Lübeck (Neskovic) vom 17.12.1991 und der dadurch herbeigeführten
Entscheidung des BVerfG vom 9.3.1994, läßt sich eine Art Cannabis-Renaissance
feststellen, deren tiefere Ursache freilich unklar bleibt, zumal sich
sowohl die Einstellungen in der Bevölkerung wie auch die diversen
Konsumformen über die letzten Jahre langsam, doch kontinuierlich
gewandelt haben. Als Gründe für diese neue Diskussion werden
etwa angegeben: Die erfolgreich verlaufende Methadon-Diskussion, die sich
stürmisch entwickelnde Akzeptanz-Szene auf der einen Seite und die
Öko-Bewegung mit ihrer Tendenz zu naturnahen Stoffen mitsamt der
forcierten Diskussion um den Hanf-Anbau auf der anderen Seite. Insoweit
resümiert der Spiegel zu Beginn des Jahres 1995 in seinem Titel-Beitrag
(Nr.6 1995:49-69,S.51) mit einem gewissen Recht >>Wenn sich Drogenpolitik
und juristische Praxis weiter so wandeln, wie in den vergangenen Jahren,
dann müssen Kiffer zum gepflegten Haschisch-Einkauf bald nicht mehr
nach Holland fahren<<.
Wie die nachstehend analysierten Umfrageergebnisse, die auch für
die jüngste Zeit in unseren Experten-Interviews bestätigt wurden,
aufzeigen, wird die gegenwärtige Situation durch einen dreifachen
Trend gekennzeichnet: Allgemein nimmt die Bereitschaft zu, relativ angstfrei
Cannabis zu probieren, wobei jedoch auf der einen Seite härtere Drogen
- inclusive Nikotin - eher abgelehnt werden und auf der anderen Seite
nur ein relativ kleiner Prozentsatz der Bevölkerung Cannabis als
bevorzugte Droge über einen längeren Zeitraum beibehält.
2 Ergebnisse neuerer Umfragen
In der Bundesrepublik gibt es seit Beginn der 70er Jahre eine Vielzahl
von Studien, die sich auf repräsentative Umfragen unter Jugendlichen
oder Erwachsenen beziehen, vergleichbar angelegt sind und Aussagen zur
Prävalenz des illegalen Drogengebrauchs auf lokaler und bundesweiter
Ebene erlauben. In jüngster Zeit sind auch die neuen Bundesländer
in diese Umfragen miteinbezogen worden (vgl. Reuband 1992: 34 f. und Reuband
1995).
2.1 Für die 90er Jahre sind vor allem drei repräsentative Umfragen
bzw. Umfrageserien für die Prävalenzschätzung auf nationaler
Ebene von besonderem Interesse: Umfragen des Instituts für Therapieforschung,
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Instituts
für Demoskopie.
(1) Die vom Institut für Therapieforschung im Auftrag des
Bundesministeriums für Gesundheit und der Bundesländer durchgeführte
Studie basiert auf einer postalischen Umfrage unter Jugendlichen und jungen
Erwachsenen. Diese Umfrage repräsentiert die größte bislang
zu dieser Thematik durchgeführte Erhebung: Befragt wurden in den
alten Bundesländern 1990 fast 20.000 Personen zwischen 12 und 39
Jahren, in den neuen Bundesländern rund 2.500 Personen. 1992 erfolgte
in den neuen Bundesländern bei rund 4.500 Personen eine zweite Befragung.
Nach den Ergebnissen dieser Erhebungen verfügten 1990 in den alten
Bundesländern 16,3% der Einwohner zwischen 12 und 39 Jahren über
Erfahrungen mit Drogenkonsum jemals im Leben. In den neuen Bundesländern
gaben hingegen 1990 lediglich 1,4% der Befragten Drogenerfahrung an, 1992
waren es mit einem Wert von 3,8% nur wenig mehr. Während fast alle
der westdeutschen Drogenerfahrenen jemals Cannabis probierten (89%), sind
es in den neuen Bundesländern deutlich weniger. An diesem Tatbestand
hat sich auch in den letzten Jahren nichts geändert (Cannabisanteil
1990 rund 57%, 1992 rund 53%). Andere Drogen, einschließlich Schnüffelstoffe
sind derzeit bei den Ostdeutschen populärer oder leichter verfügbar.
Unter den Westdeutschen mit Drogenerfahrung dominiert der Cannabisgebrauch.
Andere Drogen erweisen sich im Vergleich dazu als relativ bedeutungslos.
So gaben unter den Befragten mit Drogenerfahrung - im Rahmen von Mehrfachnennungen
- lediglich 17% Erfahrungen mit Aufputschmitteln an, 11% Erfahrungen mit
LSD bzw. Meskalin und jeweils 8% mit Kokain und Schnüffelstoffen.
22% haben mit >>anderen Drogen<< Erfahrungen gesammelt (im
Bericht nicht näher ausdifferenziert). Heroingebrauch wird von 2%
angegeben, anderer Opiatgebrauch von 8% (errechnet nach Herbst et al.
1993: 25). Der wahre Wert für Heroinerfahrung dürfte freilich
höher liegen: denn Heroinerfahrene sind in Umfragen normalerweise
unterrepräsentiert. Erfaßt werden in erster Linie Probierer.
Würde man Probierer und fortgeschrittene Heroinkonsumenten in die
Analyse einbeziehen, würde sich der Anteil - wie eine Lokalstudie
(Reuband 1992) dokumentiert - nennenswert erhöhen.
Wer jemals Erfahrungen mit Drogen gesammelt hat, hat diese in der Regel
auf einige wenige Male beschränkt. Dieses Muster, das seit Beginn
des Drogengebrauchs in der Bundesrepublik besteht (Reuband 1994), gilt
nach wie vor auch für die heutige Zeit: danach gaben unter den Drogenerfahrenen
in den alten Bundesländern etwas mehr als die Hälfte an, bis
zu 5mal die Drogen genommen zu haben, lediglich 18% nannten einen Konsum
von mehr als 40mal. Nur ein Teil aller Drogenerfahrenen konsumierte denn
auch zum Zeitpunkt der Befragung: der Anteil von 16,3% für >>lifetime
Prävalenz<< gliedert sich auf in einen Anteil von 4,8% für
Konsum innerhalb der letzten 12 Monate und 11,6% für einen Gebrauch
vor mehr als 12 Monaten (Simon et al. 1991: 14 f.).
(2) Die zweite wichtige Umfragebasis stellt eine Umfrageserie der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung dar (eine dem Bundesministerium
für Gesundheit nachgeordnete Behörde). Es handelt sich hierbei
um mündliche Umfragen mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen als
Interviewer, durchgeführt vom Institut für Jugendforschung (IJF).
Die jüngste Umfrage aus dieser Serie stammt aus dem Jahr 1993. Sie
basiert auf rund 2.000 Befragten aus den alten Bundesländern und
rund 1.000 aus den neuen Bundesländern. Der besondere Wert dieser
Umfrage liegt darin, daß sie sich - stärker als die zuvor genannte
Umfrage - auf frühere Studien zu Vergleichszwecken stützen kann
und den sozialen Kontexten des Konsums und der Drogenverfügbarkeit
eine größere Beachtung schenkt.
In dieser Umfrage bekundeten 21% der 12 bis 25jährigen in den alten
Bundesländern und 6% der Befragten in den neuen Bundesländern,
jemals Drogen probiert zu haben. Fast immer beinhaltet auch hier der Drogenkonsum
Cannabiskonsum. So gaben 96% der befragten Konsumenten an, Haschisch oder
Marihuana probiert zu haben, 19% gaben - im Rahmen von Mehrfachnennungen
- Erfahrungen mit Aufputschmitteln an, 17% Kokainkonsum, 11% LSD-Gebrauch,
7% Schnüffelstoffe, 6% Heroin (BzgA 1994: 52). Das Muster des Konsums,
das sich in der zuvor genannten Umfrage darbot, wird hier im wesentlichen
bestätigt. Wo - in der Regel geringe - Unterschiede bestehen (wie
Anteil des Cannabis- oder auch des Kokainkonsums) dürften sie Folge
der etwas anderen Fragemethodologie und der etwas anderen Alterszusammensetzung
der Stichprobe sein.
Die Zahl derer, welche jemals die Gelegenheit zum Drogengebrauch hatten,
liegt im allgemeinen höher als die Zahl der Personen mit Konsumerfahrung.
Dies belegt auch die Studie der Bundeszentrale, der zufolge 41% der 12-25jährigen
bereits einmal Drogen angeboten wurden (in den neuen Bundesländern
17%). Die meisten lehnten dieses Angebot jedoch ab. Nur ein Fünftel
machte davon Gebrauch. Andere probieren erst bei einer späteren Gelegenheit.
Wo es zum Konsum kommt, beschränkt er sich - wie auch in der zuvor
genannten Studie - auf einige wenige Male. Nur ein kleiner Teil der Konsumenten
nimmt regelmäßiger Drogen, der Anteil für mehr als 20maligen
Konsum pro Jahr beträgt 4% (vgl. Schaubild 1).
Schaubild 1. Konsum illegaler Drogen in den
alten Bundesländern - vom Angebot zum regelmäßigen Konsum
 |
Als wichtigster Grund für die Ablehnung des Drogenangebots wird
die Angst vor gesundheitlichen Schäden und die Angst vor Abhängigkeit
genannt. Angst vor Strafe erweist sich als unbedeutend (vgl. auch Reuband
1994: 245). Dabei ist den Befragten sehr wohl die prinzipielle Strafbarkeit
des Cannabisbesitzes in der Bundesrepublik bekannt. Nur wird mehrheitlich
die Möglichkeit einer Anzeige bei Haschischkonsum - auch wenn er
in der Öffentlichkeit stattfindet - als eher gering oder sehr gering
eingeschätzt (BzgA 1994: 65 f,72).
(3) Die dritte neuere und in unserem Zusammenhang relevante Umfrage stammt
vom Institut für Demoskopie aus dem Jahr 1994. Sie liegt auf
bundesweiter Ebene für die Altersgruppe der Bevölkerung ab 16
Jahren vor und schließt im Gegensatz zu den zuvor genannten Studien
ältere Erwachsene mit ein. Befragt wurden rund 2.100 Personen. Die
Umfrage stellt eine Mehrthemenbefragung dar, Fragen zur Drogenerfahrung
und zum Drogengebrauch nehmen einen peripheren Stellenwert ein. Gleichwohl
ist sie in unserem Zusammenhang von Bedeutung, weil sie Prävalenzschätzungen
auch für die älteren Befragten wiedergibt und weil sie Einstellungsdaten
zur Frage des juristischen Umgangs mit Cannabis enthält.
Nach dieser Umfrage bekundeten insgesamt 14% der Bürger in den alten
und 2% der Bürger in den neuen Bundesländern, jemals Haschisch
oder Marihuana genommen zu haben. Aufgegliedert nach dem Alter geben 30%
der Westdeutschen unter 30 Jahren an, schon mal Cannabis probiert zu haben,
unter den 30-44jährigen sind es 19%, unter den 45-59jährigen
9% und den Befragten >>60 Jahre und älter<< 1%.
2.2 Der Vergleich dieser drei Umfragen muß zunächst
berücksichtigen, daß sie sich in der altersmäßigen
Zusammensetzung der Stichprobe unterscheiden, weswegen die Zahlen zur
Drogenprävalenz ohne weitere Altersaufgliederungen nicht direkt miteinander
vergleichbar sind. In der nachstehenden Tabelle haben wir daher z.T. auf
der Basis von Neuberechnungen die >>lifetime<< Prävalenzen
für Jugendliche in unterschiedlichen Altersgruppen zusammengestellt.
Im unteren Teil der Übersicht haben wir auch Personen miteingeschlossen,
welche 30 Jahre und älter sind. Die Umfrage des Instituts für
Therapieforschung aus dem Jahr 1990 wird hierbei - in jeweils unterschiedlicher
Alterskategorisierung - zu Vergleichszwecken zweimal, jeweils im oberen
und unteren Teil der Tabelle aufgeführt.
Die Angaben der verschiedenen Umfragen stimmen für die gleichen
Erhebungsjahre weitgehend überein. Wo - in der Regel kleinere - Unterschiede
bestehen (etwa bei den 21-25jährigen im Jahr 1990) ist eine leicht
differierende Alterszusammensetzung dafür vermutlich verantwortlich.
Größere Unterschiede treten auf beim Vergleich der Umfrage
des Instituts für Therapieforschung aus dem Jahr 1990 und des Instituts
für Demoskopie aus dem Jahr 1994 in der Altersgruppe der 16-29jährigen.
Die Umfrage des Instituts für Demoskopie weist einen Anteil von 30%,
die des Instituts für Therapieforschung von 18% aus. Der wichtigste
Grund könnte in den unterschiedlichen Zeitpunkten der Erhebung (1990
vs. 1994) liegen. Die Differenz könnte einen realen Wandel in der
Konsumerfahrung in dieser Zeit signalisieren (vgl. dazu auch Reuband 1995:
24), zumal sich ein derartiger Trend, wenn auch in schwächerer Weise,
ebenfalls in den anderen Umfragen andeutet. Nicht auszuschließen
ist im vorliegenden Fall aber auch, daß methodenbedingte Gründe
einen gewissen Einfluß ausüben: die Fallzahl ist in der Umfrage
des Instituts für Demoskopie geringer, weshalb der Stichprobenfehler
ansteigt. Darüber hinaus gibt es Unterschiede in der Stichprobenziehung:
das Institut für Demoskopie stützt sich auf eine Quotenstichprobe
(statt Randomstichprobe); in derartigen Stichproben sind Personen mit
vielen sozialen Kontakten (und Drogenerfahrene gehören dazu) im allgemeinen
leicht überrepräsentiert (Reuband 1992: 39).
Doch welche Gründe auch immer für die partiell auftretenden
Unterschiede zwischen den Erhebungen verantwortlich sein mögen, die
Grundrelationen bleiben erhalten: lediglich eine Minderheit aller Jugendlichen
und der Bevölkerung verfügt über Drogenerfahrung jemals
im Leben, meist in der Form von Cannabisgebrauch. In dieser Hinsicht stimmen
die bundesdeutschen Umfragedaten mit den Ergebnissen von Umfragen aus
anderen nord- und mitteleuropäischen Ländern überein. Sie
stimmen - wie eine vertiefende Studie belegt - auch mit entsprechenden
epidemiologischen Daten aus den Niederlanden überein. Und dies ist
kein Phänomen der jüngsten Zeit: bezieht man die älteren
Umfragen aus den 70er und 80er Jahren mit ein, kann man über den
gesamten Zeitraum mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede zwischen beiden
Ländern feststellen (Reuband 1992 und 1995).
2.3 Betrachtet man die Entwicklung des Drogengebrauchs, dann scheint
die Ausbreitung unter den Jugendlichen Anfang der 70er Jahre ihren Höhepunkt
erreicht zu haben. Die Drogenprävalenz sinkt ab und geht in eine
Phase der Stabilität über. Diese Entwicklung wird nicht nur
durch Zahlen aus dem Bereich der Polizei dokumentiert, sie wird auch durch
wiederholte Umfragen und über Retrospektivfragen beschrieben, mit
deren Hilfe man den Wandel rekonstruieren kann (Reuband 1994: 70 ff.).
Mit dieser Entwicklung vollzieht sich in der Bundesrepublik eine Veränderung,
die sich ebenso in anderen Ländern mit z.T. andersgearteter Drogenpolitik
(wie Schweden auf der einen und die Niederlande auf der anderen Seite)
ereignet (Reuband 1992: 61). Offenbar gilt, daß die Ausbreitung
des Drogengebrauchs in den 60er und 70er Jahren von der Art des juristischen
Umganges mit Drogen unabhängig ist. Informelle Normen in der Jugendkultur
und der Erwachsenenkultur dürften das Verhalten stärker bestimmen
als rechtliche Regelungen.
Tabelle 1. Drogenprävalenz jemals im
Leben in den alten Bundesländern in Umfragen der 90er Jahre nach
Alter (in %).
| Alter |
1990 IFT |
1990 BZgA |
1993 BZgA |
| 12 - 13 |
1 |
1 |
1 |
| 14 - 17 |
6 |
7 |
12 |
| 18 - 20 |
17 |
17 |
29 |
| 21 - 25 |
21* |
26 |
28 |
|
* 21-24 jährige
Quelle: 1990 IFT (Institut für Therapieforschung), eigene
Berechnungen nach Herbst et al. 1994; 1990 BZgA (Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung 1991.
|
| Alter |
1990 IFT |
1994 IfD |
| 16 - 29 |
18 |
30 |
| 30 - 44 |
17* |
19 |
| 45 - 59 |
- |
9 |
| 60+ |
- |
1 |
|
* 30-39 jährige
- nicht erhoben
Quelle: 1990 IFT (Institut für Therapieforschung), eigene
Berechnungen nach Herbst et al. 1994; IfD (Institut für Demoskopie)
aus: Institut für Demoskopie 1994.
|
Seit Ende der 80er Jahre scheint in der Bundesrepublik im Bereich des
Konsums weicher Drogen die Phase der Stabilität in eine Phase leichten
Aufschwungs überzugehen. Die Verbreitung von Drogenkonsum nimmt zu,
ebenso die Bereitschaft Drogen zu nehmen. So verfügten nach den Umfragen
des Institut für Therapieforschung 1986 12,1% der 12-29jährigen
über Drogenerfahrung, 1990 sind es 16, 1% (Simon et al. 1991). Auch
nach den Umfragen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
deutet sich in den letzten Jahren ein leichter Anstieg in der Drogenprävalenz
an. Und parallel dazu steigt die Bereitschaft zum Konsum - insbesondere
von Haschisch - an. Daß man Haschisch >>vielleicht mal versuchen
könnte<< meinten 1990 20% der Befragten, 1993 28%, wobei Haschisch
im Jahr 1993 von weniger Jugendlichen als gesundheitsgefährlich angesehen
wurde als noch 1987, während sich bei Heroin diese Einschätzung
nicht verändert hat (BzgA 1994f).
Es ist bemerkenswert, daß neuere Schüleruntersuchungen aus
den Niederlanden für die neuere Zeit ebenfalls einen Anstieg des
Drogengebrauchs konstatieren (Zwart et al. 1994: 30 f.). Manche Autoren
haben diese Entwicklung als langfristige Folge einer erhöhten Drogenverfügbarkeit
durch Coffee-Shops gedeutet. Die Tatsache, daß sich parallele Entwicklungen
in Deutschland ereignen, stellt diese Interpretation in Zweifel. Es ist
durchaus möglich, daß sich in beiden Ländern vergleichbare
Veränderungen in der Jugendkultur vollziehen, welche Haschisch wieder
attraktiv erscheinen lassen.
Ob eine leichte Drogenverfügbarkeit - wie sie etwa durch Coffee-Shops
in den Niederlanden gegeben ist - zwangsläufig zu einer erhöhten
Drogenprävalenz führen muß, ist zudem zweifelhaft. Obwohl
sich die Bundesrepublik und die Niederlande in der Drogenverfügbarkeit
unterscheiden, sind nicht nur die Prävalenzwerte für weichen
und harten Drogengebrauch zwischen beiden Ländern weitgehend identisch,
identisch ist auch das Einstiegsalter in den Drogengebrauch und der soziale
Kontext des Erstkonsums (Reuband 1992: 65 ff., vgl. auch Kemmesies 1995).
Informelle Normen, welche z.T. aus der Jugendkultur und der Kultur der
Erwachsenen herrühren, dürften weitaus gewichtiger sein als
Unterschiede in der Strafjustiz und Drogenverfügbarkeit. Und in den
informellen Normen sind die Unterschiede zwischen Deutschen und Niederländern
bemerkenswerterweise weitaus geringer als es die Unterschiede in der Drogenpolitik
erwarten lassen (Reuband 1992: 116 ff.).
3 Dauer-KonsumentInnen
3.1 Diese allgemeine >Normalisierungs-Tendenz< läßt
sich auch den bisherigen Untersuchungen zur Art und Weise des Dauerkonsums
entnehmen. Dies gilt in gleicher Weise für die eher quantitativ vorgehende
Untersuchung der Arbeitsgruppe Hanf und Fuss (1994), die in der Schweiz
und der Bundesrepublik 627 Fragebögen, ausgefüllt von Dauerkonsumenten,
auswertete, wie auch für die beiden qualitativen Untersuchungen von
W.Schneider (1995) und die vom BISDRO befragten Langzeit-Konsumentinnen
im norddeutschen Raum. Man stößt hier auf einen völlig
problemlosen, ideologiefreien und inzwischen auch angstfreien Alltagsgebrauch
mit gewissen, eher rudimentären Konsumregeln (wie z.B. nicht am frühen
Morgen oder tagsüber, nicht bei der Arbeit), relativ festen Bezugsquellen
und recht einhelliger Ablehnung sonstiger >illegaler< Drogen - ein
Konsum, der weder durch die fehlende >Trennung der Märkte zwischen
weichen und harten Drogen< noch durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 9.3.1994 in irgendeiner Weise berührt wurde.
3.2 Wir können deshalb heute davon ausgehen, daß zumindest
in den westlichen Bundesländern Cannabis als sozial integrierte >kultureigene<
Droge nicht nur bei Jugendlichen und Jungerwachsenen gilt, während
etwa Ecstasy eher als Modedroge anzusehen ist, und LSD, Crack oder Amphetamine
kaum eine große Rolle spielen. Cannabis hat sich >>seit der
epidemischen Verbreitung unter Jugendlichen in den 60er und 70er Jahren
sukzessive als Alltagsdroge in den unterschiedlichsten Bevölkerungskreisen
etablieren können und ist heute faktisch kulturell integriert<<
(Haves 1994:57).
3.3 Dieser Befund wird schließlich auch durch den weithin vom niederländischen
Klein-Schmuggel lebendem, sehr preiswerten Cannabis-Markt bestätigt.
(Rauschgiftbericht 1994:98), der faktisch jedem Konsumenten freien Zugang
zum Cannabis gewährt. >>Der Kauf von Hanfdrogen wird meist
nicht in der öffentlichen Drogenscene getätigt, sondern erfolgt
über Freunde und Bekannte im privaten Bereich<< (Schneider
1995:63). Cannabis kostet z.Zt. in Bremen: 1 gr. 8-15,-- DM, 1
kg. etwa 4.500-8.000,-- DM, bei einer Gewinnspanne von ca. 1.000,-- DM
je kg.
4 Schule und Drogenaufklärung
4.1 Probleme im Umgang mit Cannabis müßten zunächst im
Bereich der Schule zu finden sein, doch wird dieses Feld des primären
Cannabis-Konsums allgemein als relativ >abgeschotteter Bereich<
beschrieben, der seine Probleme weithin intern regelt. So gilt etwa in
Hessen die Weisung, Drogen-Funde nicht an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft
abzugeben, sondern an das Kultusministerium weiterzuleiten.
Allgemein trifft zu, daß die Schüler eher unauffällig
mit Cannabis umgehen. Man spricht hier im Gegensatz zum Alkohol von einer
>schulangepaßten Droge. Cannabis wird eher in der Freizeit oder
auf gemeinsamen Schulausflügen (hier die meisten >Auffälligkeiten<)
konsumiert, wobei erfahrenere Konsumenten ihr Wissen >aufklärend<
weitergeben.
Erste Analysen der Kieler >Koordinationsstelle Schulische Suchtvorbeugung<,
die in Schleswig-Holstein, im Rahmen eines von den Schulen zu bezahlenden
Problem-Screenings (Aktion >>gläserne Schule<<) durch
Lehrer anonym deren Schulklassen befragen lassen, zeigten, analog zu den
obigen Umfrageergebnissen, daß neben Cannabis andere illegale Drogen
kaum eine Rolle spielten, daß seine Einschätzung bei >Drogen-Unerfahrenen<
eher negativ ausfällt, und daß Nikotin-Erfahrene Cannabis eher
als harmloser einschätzten als Nikotin.
Diese Befunde stimmen mit der vom BzgA aufgezeigten allgemeine Entwicklung
des Drogenkonsums bei Jugendlichen gut überein. Auch bei den legalen
Drogen läßt sich nämlich feststellen, daß SchülerInnen
sowohl Alkohol gezielter als früher freizeitbezogen trinken und insgesamt
- gesundheitsbewußter - später mit dem Rauchen beginnen (1994:
11,25,48). Dabei treten bei Cannabis wie auch beim Alkohol zunehmend entspannungsfördernde
Konsum-Motive an die Stelle von problemlösenden oder problemverdrängenden
Motiven(1994:85).
Bei einem angenommenen Prozentsatz von 10-50% Probier-Erfahrung werden
je nach Schule, Schulart und -größe höchst unterschiedliche
Problemlagen berichtet, die etwa in Schulen in problembelasteten Wohngebieten
oder in Hauptschulen bzw. in Berufs-Vorbereitungsschulen deutlicher ausfallen,
als in den sog. höheren Schulen, aus denen Auffällige im Zweifel
eher >nach unten< verlegt werden. Problematisch sei hier vor allem
die Gefahr, daß jüngere Schüler schon im Alter von 13
bis 15 Jahren gelegentlich Cannabis probierten und daß problembelastete
Schüler sich entweder >zurauchten< oder über den unkontrollierten
Cannabis-Konsum weiter in die Scene abglitten.
Von vereinzelten demonstrativen Schulverweisen abgesehen, die nicht selten
zu erheblichem Schulzwist (von der Solidarisierung der Klassenkameraden
bis hin zum Verwaltungsgerichtsverfahren) führen, werden jedoch heute
allgemein Cannabis-Probleme - >das Hauptfeld sog. Drogenprobleme<
- eher unter dem Gesichtspunkt der Schulleistung schulintern durch
Versetzung oder mit Hilfe eines ausgebauten Systems von Beratungslehrern
u.ä. geregelt.
Die Entscheidung des BVerfG hat hier - nach anfänglich erhöhter
Besorgnis der Eltern - insgesamt zu einer größeren Probier-Bereitschaft
wie zu einer offeneren Diskussions-Atmosphäre geführt.
4.2 Im Bereich der schulischen Drogen-Aufklärung, die in
den letzten Jahren eher allgemeinere, drogen-unspezifische Programme gefördert
hat, häufig jedoch noch immer polizeilich orientiert war, wird heute
zunehmend eine Doppelstrategie ins Auge gefaßt, die einerseits bei
den Eltern den Angst-Abbau vorantreiben und andererseits für Schüler
die ambivalente Besetzung dieser Drogen verdeutlichen soll.
Während die seit Verabschiedung des >Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplans<
(1990) auch für illegale Drogen zuständige Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Zeit keine Cannabis-spezifische
Aufklärungsliteratur zur Verfügung hat, planen zumindest die
norddeutschen Länder seit dem letzten Jahr einschlägiges Material
auszuarbeiten. Kennzeichnend für die gegenwärtige Lage mag sein,
daß die BZgA im Rahmen ihrer Gesamtstrategie, nicht konkret über
>Drogen< zu sprechen, da dies nur Neugier wecke, sondern allgemeinere
Lebenskompetenz zu fördern (Leitlinien 1993) in ihrer eigenen Aufklärungsbroschüre
für den Biologieunterricht der Klassen 11. bis 13. zwar Alkohol,
Nikotin und Opiate ausführlicher behandelt, über Cannabis dagegen
kein Wort verliert (Materialien 1994). In der hier noch immer virulenten,
medizinisch-substanzbezogenen Sicht mit dem dazu passenden Drogen-Freiheits-Ideal
stieß unsere Frage nach >schadensmindernder< oder gar kulturell
informierender Aufklärung vor allem auf der Ebene der Bundesbehörden
auf weitgehendes Unverständnis. Auf der unteren Ebene derjenigen,
die direkt mit schulischer Drogenaufklärung befaßt sind, waren
dagegen erste Ansätze für ein realitätsnäheres Verständnis
zu verspüren., was sich insbesondere in einer veränderten, großzügigeren
Haltung gegenüber gelegentlichem Cannabis-Konsum äußerte.
Es ist freilich zur Zeit noch zu erwarten, daß die noch immer dominierende
Grundeinstellung anstelle einer angemessenen Drogen-Aufklärung auch
in absehbarer Zukunft weiterhin auf der einen Seite eine Peergruppen-Aufklärung
unter den Neugierigen und auf der anderen Seite eine abstraktere, undifferenzierte
Drogen-Furcht bei den Ängstlich-Braven begünstigen wird (s.
auch BzgA 1994: 85,90).
5 Jugendhilfe-Bereich und Psychiatrie
5.1 Auch im Jugendhilfe-Bereich i.w.S. ist an der Basis inzwischen
eine Tendenz zu einer eher gelassenen Hinnahme des Konsums zu beobachten,
die dann voll zum Tragen kommen könnte, wenn die >höheren
Instanzen< hier deutlicher ihr Einverständnis signalisieren würden.
Wir stießen hier in unseren Interviews auf der >höheren
Ebene< häufig auf erhebliche Diskrepanzen zwischen >offizieller<
Darstellung und inoffizieller Meinung im Sinne des >>unter uns,
solange sie am nächsten Tag zur Schule gehen...<<, eine Diskrepanz,
die insbesondere immer dann deutlich wird, wenn politische Wahlen gleich
welcher Art anstehen, >>da dies die Bevölkerung nicht verstehen
würde<<.
In diesem Sinne ergab eine von uns durchgeführte, etwas längerfristig
angelegte Begleitforschung in einer norddeutschen Institution der Heimerziehung
auffälliger Jugendlicher, die üblicherweise die worst cases
aus anderen Heimen aufnimmt, daß dort die Erzieher seit den 90er
Jahren parallel zu einem zunehmenden Cannabis-Konsum der Jugendlichen
nach anfänglicher Irritation und Angst heute relativ gelassen damit
umgehen können, so daß und solange die Jugendlichen hierüber
sprechen können - zumal sich zeigt, daß einige dieser sonst
sehr gestörten Jugendlichen ihre ursprünglichen Alkoholprobleme
mit Hilfe eines geregelten Cannabis-Konsums in den Griff bekamen, weil
>>Alkohol sich mit Cannabis nicht verträgt<< (>Das
Petra-Projekt< 1995).
5.2 Im engeren Problembereich stellt heute die Drogenberatung
zunehmend fest, daß Cannabis-spezifische Fragestellungen allenfalls
noch von besorgten Eltern eingebracht werden nach dem Motto >>habe
zufällig ein Bröckchen Haschisch in der Schublade gefunden,
was soll ich tun<<.
In diesem Sinne bedauert es etwa die auf Cannabis spezialisierte Hamburger
Drogenberatung Kö16a, die neben schulischer Aufklärung auch
ambulante Beratungen durchführt (Homann 1994), daß die übrigen
Drogenberatungsstellen entsprechende Drogenfälle mit >>ach,
nur Cannabis<< gar nicht mehr zur Beratung annähmen. So ist
auch ein im Hamburger Beratungsführer angekündigtes Beratungs-
und Behandlungsangebot >Cabiko<, das nach dem Modell des in der
Bundesrepublik einzigartigen Berliner >Therapie-Ladens< (Tossmann
1991) cannabis-spezifische Therapie-Angebote bereitstellen sollte, >>nicht
ins Rollen gekommen<<. Dementsprechend wird auch in einem von der
Bundesregierung favorisierten Gutachten noch immer davon gesprochen, man
brauche die Pönalisierung des Cannabis-Konsums, da dann >>insbesondere
jugendliche Konsumenten mit einem bereits bestehenden schädlichen
Gebrauch stärker als bisher statt des Strafvollzugs eine ambulante
oder stationäre Therapie wählen (könnten), wodurch die
Gefahr langfristiger Spätschäden reduziert wird<< (Bühringer
1994: 24).
In der letzten statistischen EBIS-Auswertung für 1993, die im Bereich
illegaler Drogen verstärkt Drogenberatungsstellen aus den südlichen
Bundesländern erfaßt, fand man bei 216 Beratungsstellen in
den westlichen Bundesländern insgesamt bei 2,7% der Männer und
1,5% der Frauen Cannabinoide als Hauptdroge, die überwiegend als
>schädlicher Gebrauch<, nicht jedoch als >Abhängigkeit<
im Sinne der ICD-10-Diagnose gewertet wurden, und die man vor allem bei
Erwachsenen mit Langzeitgebrauch diagnostizierte (Simon 1994), wehalb
man wohl in den Schaubildern zur Langzeit-Entwicklung neben Alkohol nur
Hypnotika/Sedative, Opiate und Kokain nicht jedoch das Cannabis aufnahm
(EBIS Bd.19, 1994:14-18). In der sorgfältigen Dokumentation der bremischen
Drogenberatungsstellen wurde 1994 dementsprechend unter denjenigen, die
ein zweites Mal diese Stellen besuchten (erst dann wurden diese Daten
erhoben), nur in 1,5% Cannabis als Hauptdroge festgestellt, während
die sehr erfahrene Drogenberatungsstelle im nordrhein-westfälischen
Bielefeld uns überhaupt keine einschlägigen Fälle benennen
konnte.
Alle Befragten sahen dabei - im Gegensatz etwa zum harten Drogengebrauch
- das Problem weniger im Cannabis-Konsum, sondern überwiegend im
dahinterliegenden familiären oder schulischen Problembereich. So
heißt es im Tätigkeitsbericht des Drogenreferats der (heimlichen
Drogenhauptstadt) Frankfurt am Main (1994:4) lapidar: >> Im Jahr
1993 hat sich ... die Tendenz bestätigt, daß der Konsum von
Cannabis ausschließlich >im Zusammenhang mit anderen - entscheidenden
- Faktoren Probleme verursacht<<<.Bremen vermutet bei den ohnehin
schon seltenen Cannabis-Fällen eher eine Aufgabe der Erziehungsberatung,
die jedoch unter dem Eindruck allgemeiner Drogen-Propaganda solche Klienten
lieber weiter verweise, obwohl sie sich bei Alkohol-Problemen sehr wohl
zuständig fühle. Und selbst Tossmann (1994:156), die Seele des
eben benannten >Therapie-Ladens<, geht heute davon aus, daß
>>für die überwiegende Mehrheit junger Menschen.... der
Cannabiskonsum ein Übergangsphänomen (ist), das keine gesundheitlichen
Konsequenzen nach sich zieht<<.
5.3 In diesem Sinne rechneten die Drogenbeauftragten in Bremen, Hamburg
und Schleswig-Holstein nur bei ca. 0.2% der Konsumenten mit Problemen.
Auch das Zentralkrankenhaus Bremen-Ost, Zentrum für Psychiatrie
und Psychotherapie, teilt uns mit Schreiben vom 15.5.1995 auf unsere Nachfrage
mit, daß es 1994 fünf Fälle von Cannabis-Psychosen gegeben
habe, das sind etwa 0.002 % der altersentsprechenden Bevölkerung,
wobei Genese und Prädisposition durchaus offen seien. Weiterhin führt
es aus: >>Bei Patienten mit polyvalenter Abhängigkeit (ca.
400 Patienten im Jahre 1994) mit Cannabis-Abusus wurden nur bei einem
geringen Prozentsatz Symptome des sogenannten Demotivierungssyndroms wie
Interessenschwund, Abstumpfung und Nachlässigkeit festgestellt. Fraglich
erscheint es mir, diese Symptome bei unserem doch relativ kurzen Klinikaufenthalt
(im Durchschnitt ca 14 Tage pro Patient) eindeutig dem Cannabis-Abusus
zuzuschreiben.<< (Vgl dazu Eikmeier 1992 und dazu kritisch Reuband
1993 sowie, noch besorgter, Kleiner u.a. 1992).
6 Kriminal-Justiz-System
Im Kriminaljustiz-Bereich schlägt sich diese Entwicklung
- verzögert - entsprechend eindeutig nieder, um dann ihrerseits die
wachsende Einsicht in den geringen Risikogehalt des Cannabis-Konsums bei
Konsumenten und - wiederum weiter verzögert - bei den >höheren
Instanzen< zu verstärken.
6.1 Kriminalpolizei
Auf kriminalpolizeilicher Ebene können wir bundesweit beobachten,
daß die Relevanz der Cannabis-Delikte als >Aushängeschild<
für das Rauschgift-Problem langsam im Rückzug begriffen ist,
wobei es freilich zu rechtsstaatlich kaum noch zu verantwortenden, gravierenden
Unterschieden zwischen den SPD-regierten norddeutschen und den CDU-CSU-regierten
süddeutschen Bundesländern kommt. So hat sich etwa das Verhältnis
der allgemeinen Cannabis-Delikte zu den sogenannten harten Drogen, das
in den letzten Jahren allgemein 2:1 betrug, in Bayern bis 1994 erhalten,
während zur selben Zeit in Bremen die >normalen< Cannabisfälle
nur noch 17,3% aller BtMG-Delikte und 12,2% aller Fälle von Handel
ausmachten.
Dieser Trend hat sich aus der Sicht unserer Interview-Partner nach der
öffentlichen Erklärung einiger Polizeipräsidenten - u.a.
von Bonn und Stuttgart -, daß Cannabis eigentlich kein verfolgenswertes
Unrecht darstelle, und nach dem Beschluß des BVerfG erheblich verstärkt,
sei es, daß die Polizei wegen der erwarteten Einstellung des Verfahrens
weniger motiviert auf diesem Gebiet arbeitet, sei es, daß die anderen
Felder der Drogen-Kriminalität ausreichende >Stellensicherheit<
gewährleisten. Sehr deutlich zeigt sich diese kriminalpolizeiliche
Neubewertung in der Tatsache, daß auch das Bundeskriminalamt in
seiner einschlägigen >Rauschgift-Fall-Datei< seit einigen Jahren
die tatverdächtigen Cannabis-Konsumenten gar nicht mehr und beim
Cannabis-Handel nur noch Fälle über 10 Gramm aufführt.
In einem Feld, in dem es keine anzeigenden Opfer gibt, spielt das in
der Bundesrepublik auf polizeilicher Ebene geltende Legalitätsprinzip
nur eine untergeordnete Rolle, so daß das jeweilige Ausmaß
der polizeilichen Aktivität im Sinne einer faktischen Opportunität
die Zahlen ebenso nach oben wie nach unten verlagern kann. So bestätigten
uns alle Interview-Partner, daß die Polizei heute - in den befragten
norddeutschen Ländern - nach dem >Stolper-Prinzip< faktisch
nur noch solche Fälle verfolge, die offensichtlich und aufdringlich
sind - wie etwa der stadtbekannte Coffee-Shop-Betreiber Rigo Maaß
in Hamburg, von den Fällen im Kilo-Bereich einmal abgesehen. Eine
Praxis, die hier mitunter zu erheblichen Diskrepanzen zwischen der noch
naiven >normalen< Schutzpolizei und den insgesamt erfahreneren Drogenabteilungen
mit ihrem zurückhaltenderen Vorgehen führt. Solange der öffentliche
oder politische Druck wie bisher so gering bliebe, sehe die Polizei keinen
Anlaß, hier besonders einzugreifen. Umgekehrt weisen die im nächsten
Abschnitt nachgewiesenen Diskrepanzen im kriminalpolizeilichen Bereich
darauf hin, daß dieser öffentliche und politische Druck etwa
in Bayern noch immer recht wirksam ist - wofür auch dessen Vorgehen
in der Frage des Führerscheinentzugs im Bundesrat spricht (s.u. IV,
4).
Diese Entwicklung wird auf polizeilicher Ebene etwa in Bremen, Hamburg
und Hessen durch das vereinfachte Berichtsverfahren entschieden
gefördert, nach dem in den üblichen Konsum-Fällen - entsprechend
dem Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten - dem Beschuldigten unter Verzicht
auf eine förmliche Vernehmung ein einfaches Formblatt zugeschickt
wird, mit der Frage, ob und was sie dazu schriftlich ausführen möchten
- wobei es zumeist allenfalls bei ein bis zwei Sätzen wie >>einmaliges
Vorkommnis<< sein Bewenden hat. In solchen Fällen wird zudem
>im Hinblick auf § 31a BtMG< auf Labortests zur Bestimmung
des THC-Gehalts verzichtet.
6.2 Polizeilich registrierte Cannabis-Delikte
Die Analyse der polizeilich registrierten Cannabis-Kriminalität
an Hand der Daten der polizeilichen Kriminalstatistik bestätigt auf
überraschend eindeutige Weise die Aussagen unserer Interview-Partner.
Auch hier müssen wir davon ausgehen, daß die Zahl der polizeilich
registrierten Cannabis-Straftaten in erster Linie vom Ausmaß und
der Intensität der polizeilichen Kontrollmaßnahmen abhängt,
zumal private Anzeigen in diesem Bereich äußerst selten sind
und von einem sehr großen Dunkelfeld auszugehen ist. So hat
Kreuzer (1993a: 136) bei seiner 1991 durchgeführten Delinquenzbefragung
von ost- und westdeutschen Studenten festgestellt, daß nach eigenen
Angaben zum Zeitpunkt der Befragung 5,6 % der männlichen Studienanfänger
zumindest gelegentlich Haschisch rauchten. Bei den Frauen betrug der Prozentsatz
2,9% (im Osten waren es nur 0,3 bzw 0,2%). Eine von Pfeiffer 1995 bei
Jura-Studenten in Hannover durchgeführte Dunkelfeldbefragung erbrachte
sogar 35,4 % bei den Männern und 18,5% bei den Frauen.
Von Bedeutung ist hierbei, daß die Zahl der auf die Bekämpfung
der Drogenkriminalität spezialisierten Polizeibeamten seit den 80er
Jahren beträchtlich zugenommen hat. Obwohl es nicht möglich
war, dazu präzise Angaben zu erhalten, ergaben Rückfragen bei
verschiedenen Landeskriminalämtern und Innenministerien die Bestätigung
dieser Einschätzung sowie die Auskunft, daß die Zahl dieser
Beamten etwa in dem Ausmaß gewachsen sei, wie die Drogenkriminalität
.
(1) Das nachfolgende Schaubild 2 vermittelt für den Zeitraum 1984
bis 1994 einen ersten Überblick zur Entwicklung der Rauschgiftdelikte
im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (alte Bundesländer). Dargestellt
werden in diesem und den nächsten beiden Schaubildern jeweils die
sogenannten Häufigkeitsziffern (HZ), das heißt die Zahlen der
registrierten Delikte pro 100.000 der westdeutschen Wohnbevölkerung.
Dem Schaubild läßt sich entnehmen, daß leichte Cannabis-Delikte,
die als sogenannte >>allgemeine Verstöße<< gegen
§ 29 BtMG erfaßt werden (z.B. der Besitz kleiner Mengen von
Cannabis), zunächst zwischen 1984 und 1990 um etwa ein Drittel zugenommen
haben. Die absolute Zahl der allgemeinen Cannabis-Verstöße
stieg von 25.550 auf 34.811 an. Danach hat die Polizei offenkundig ihre
Kontrollaktivitäten gegenüber derartigen Delikten vorübergehend
etwas reduziert. Bis 1992 ging die entsprechende Häufigkeitszahl
um 10,8% nach unten, stieg dann aber bis 1994 auf einen Rekordwert von
59,5 (N = 40.888), der damit um 42,7% über dem des Jahres 1984 liegt.
Im Vergleich dazu sind die Häufigkeitszahlen des illegalen Handels
mit Cannabis bei leichten Schwankungen insgesamt gesehen weitgehend konstant
geblieben. 1994 wurde mit einer HZ von 23,9 ein Wert erreicht, der nur
um 5% über der Vergleichszahl des Jahres 1984 liegt (N 1984 = 13.965,
N 1994 = 16.143). Zu beachten ist insoweit ferner, daß
auch die von der Polizei oder den Zollbehörden beschlagnahmten Mengen
von Cannabis seit 1988 weitgehend konstant geblieben sind. Pro Jahr wurden
zwischen 11.000 und 13.00 Kilogramm beschlagnahmt. (1994 waren es 2.151
kg Haschisch, davon 1/3 an der deutsch-niederländischen Grenze, 21.317
kg Marihuana und nur sehr geringe Mengen eigenangebauter Cannabis-Pflanzen.
Rauschgiftbericht 1994:101f)
Aus Platzgründen kann hier auf die Entwicklung in den einzelnen
Bundesländern nicht entsprechend differenziert eingegangen werden.
Es verdient aber doch Erwähnung, daß sich insbesondere seit
1988 deutliche Unterschiede zwischen dem Süden und dem Norden abzeichnen.
Offenkundig entsprechen die polizeilichen Kontrollstrategien weitgehend
dem, was die politischen Repräsentanten der verschiedenen Regionen
im Hinblick auf die Drogenpolitik vorschlagen. Für den Norden ist
typisch, daß dort die verantwortlichen Politiker zunehmend die Ansicht
vertreten, der Besitz kleiner Mengen von Haschisch sollte in Zukunft maximal
als Ordnungswidrigkeit verfolgt oder gar von jeglicher Strafbarkeit ausgeschlossen
werden. Diese Strategie der Entkriminalisierung wird überdies auch
in bezug auf Heroinabhängige vorgeschlagen, die kleine Mengen zum
eigenen Gebrauch verwenden. Diesem vor allem vom Hamburger Bürgermeister
Voscherau propagierten Kurs wird am schärfsten vom Bayerischen Innenministerium
widersprochen, das nach wie vor auf eine konsequente Strafverfolgung aller
Drogendelikte setzt. Von daher gesehen überrascht es nicht, daß
in den vier norddeutschen Ländern zusammengenommen zwischen 1988
und 1994 die Zahl der polizeilich registrierten Cannabisverstöße
von 7.029 auf 5.590 zurückgegangen ist (-20,5%). In Nordrhein-Westfalen
war im Vergleich dazu in demselben Zeitraum ein leichter Anstieg von 8.631
auf 9.885 zu verzeichnen (+14,6%). In Bayern dagegen hat zwischen 1988
und 1994 die Zahl der polizeilich registrierten Cannabisverstöße
insgesamt um 94,6%, d.h. von 4.216 auf 8.204 zugenommen.
Nicht überraschend ist ferner, daß in bezug auf den Handel
mit Cannabis entsprechend große regionale Unterschiede nicht auftreten.
Auch im Norden hat die Zahl dieser Delikte leicht zugenommen (+ 9,7%).
In Nordrhein-Westfalen sind die Zahlen konstant geblieben und in Bayern
haben sie um 56,0 % zugenommen. Offenkundig wirkt sich insoweit aus,
daß zur Strafverfolgung von Drogendealern zwischen dem Norden und
dem Süden weniger große Meinungsverschiedenheiten bestehen.
(2) In das Schaubild 2 wurden auch die Daten der Heroindelikte
aufgenommen, weil sie ebenfalls geeignet sind, den Wandel der deutschen
Drogenpolitik zu dokumentieren. Die Kontrollaktivitäten der Polizei
haben sich offenbar zwischen 1985 und 1992 mehr und mehr zu den allgemeinen
Verstößen und dem Handel mit Heroin verlagert. Die Häufigkeitsziffer
der leichten Heroindelikte, die 1985 nur ein Drittel der Vergleichszahl
von Cannabisverstößen erreichte (HZ = 13,8, N = 8.129),
stieg innerhalb von sieben Jahren um das 4,5fache und überflügelte
1992 mit dem Spitzenwert von 60,3 (N = 38.854) erstmals die
Vergleichszahl der Cannabisverstöße. Einen ähnlichen Verlauf
haben im übrigen in demselben Zeitraum die Häufigkeitszahlen
für den Handel mit Heroin genommen, die zwischen 1986 und 1992 von
9,1 (N = 5.576) auf 27,6 (N = 17.813) angewachsen
sind.
Schaubild 2. Cannabis und Heroindelikte in
der Bundesrepublik Deutschland (ab 1991 alte Bundesländer inklusive
Berlin) von 1984 bis 1994.
 |
Seit 1992 ist jedoch - gegenläufig zur Entwicklung bei den Cannabisdelikten
- ein deutlicher Rückgang der polizeilich registrierten Heroinstraftaten
festzustellen - und zwar in demselben Umfang wie die Cannabisverstöße
seitdem zugenommen haben. Letzteres ist offenbar ebenfalls eine Folge
des oben skizzierten Wandels der Drogenpolitik, der in Norddeutschland
seinen Ausgangspunkt hatte. Zunehmend werden insbesondere in den norddeutschen
Ländern Heroinabhängige mit Methadon versorgt. Gleichzeitig
scheint die politisch vertretene These, daß man Drogenabhängige
nicht mehr länger als Kriminelle, sondern als Kranke behandeln sollte,
wachsenden Einfluß auf das Handeln von Polizeibeamten zu gewinnen.
Zwischen 1992 und 1994 ist jedenfalls in den vier norddeutschen Ländern
zusammengenommen die Zahl der polizeilich registrierten allgemeinen Heroin-Verstöße
von 11.945 auf 6.921 gesunken (-42,1%). Für Nordrhein-Westfalen ergibt
sich ein Rückgang um 20,5 % (von 12.033 auf 9.563), für
Bayern dagegen ein Anstieg um 9,9 % (von 2.817 auf 3.095).
(3) Die beträchtlichen regionalen Unterschiede der Drogenpolitik
und der Drogenkriminalität sollen nachfolgend noch einmal in bezug
auf die Häufigkeitsziffern des Jahres 1994 dokumentiert werden. In
den beiden Schaubildern 3 und 4 werden die Daten der vier norddeutschen
Länder, der beiden Bundesländer Hessen und Nordrhein-Westfalen
sowie der süddeutschen Länder Bayern, Baden-Württemberg,
Rheinland-Pfalz und Saarland jeweils zu drei Regionen >>Norden<<,
>>Mitte<<, >>Süden<< zusammengefaßt.
Außerdem wurden Berlin und die fünf neuen Bundesländer
mit in die Schaubilder aufgenommen.
Der Vergleich der Häufigkeitsziffern zeigt, daß im Norden
der Schwerpunkt der polizeilichen Kontrollaktivitäten bei den
Heroindelikten liegt. Im Vergleich dazu werden sowohl Cannabisverstöße
wie der Handel mit Cannabis seltener registriert. Die in den Interviews
bestätigte Vermutung liegt hier nahe, daß Cannabis-Straftaten
nach dem >Stolperprinzip<oft nur bei Gelegenheit von Ermittlungsaktivitäten
registriert werden, die primär der Heroinkriminalität gelten.
Im Süden gibt es dagegen offenkundig nach wie vor eine gezielt
vorgenommene und gesondert durchgeführte polizeiliche Bekämpfung
von Cannabis-Delikten. Diese werden insgesamt gesehen mehr als doppelt
so oft registriert wie Heroinverstöße. In bezug auf den Drogenhandel
sind zwar auch regionale Unterschiede der Kontrollstrategien erkennbar.
Sie sind allerdings nicht so deutlich ausgeprägt wie bei den schlichten
Cannabis- beziehungsweise Heroinverstößen.
Schaubild 3. Drogendelikte 1994 in der Bundesrepublik
Deutschland nach Regionen - Übersicht 1: allgemeine Verstöße
gegen § 29 BtMG mit Heroin und Cannabis.
 |
Im übrigen wird aus beiden Schaubildern erkennbar, daß die
registrierte Drogenkriminalität in Ostdeutschland selbst im
fünften Jahr nach dem Fall der Mauer noch keine relevanten Ausmaße
erreicht hat. Selbst die registrierten Cannabis-Verstöße bleiben
mit einer Häufigkeitsziffer von 7,1 Delikten pro 100.000 Einwohner
(N = 1.017) weit unter dem Niveau der westlichen Bundesländer.
(4) Abschließend soll die These vom starken Einfluß der im
Norden und Süden Deutschlands erheblich divergierenden Drogenpolitik
auf die polizeilichen Kontrollstrategien anhand eines Vergleiches von
Tatverdächtigenzahlen der registrierten Cannabis-Verstöße
geprüft werden, und zwar in einem Zeitraum, in den einerseits die
Lübecker Entscheidung vom 17.12.1991 hineinfällt, andererseits
aber der Ausgang der erst am 28.4.1994 veröffentlichten Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts noch nicht bekannt war.
Schaubild 4. Drogendelikte 1994 in der Bundesrepublik
Deutschland nach Regionen - Übersicht 2: Illegaler Handel mit Heroin
und Cannabis.
 |
Im nachfolgenden Schaubild 5 werden jeweils die bayerischen Daten der
Jahre 1988 und 1994 den der vier norddeutschen Länder zusammengefaßt
gegenübergestellt.
Schaubild 5. Die regionalen Unterschiede der
Kriminalisiering der Cannabiskonsums in den norddeutschen Bundesländern
(Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) und in Bayern
nach Altersgrupen 1988 und 1994.
 |
Die Daten zeigen für Bayern und den Norden Deutschlands, daß
sich die Ermittlungsaktivitäten der Polizei sehr unterschiedlich
entwickelt haben. Während im Norden im Verlauf der sechs Jahre
nur noch gegenüber Jugendlichen ein deutlicher Anstieg der registrierten
Tatverdächtigen zu verzeichnen ist und die Zahlen der 21- bis 25jährigen
sowie der 25- bis 30jährigen sogar stark zurückgegangen sind,
zeichnet sich für Bayern im Vergleich der beiden Jahre eine
alle Altersgruppen erfassende Zunahme der Kriminalisierung von leichten
bis mittelschweren Cannabis-Verstößen ab. Am stärksten
ist der Anstieg der Tatverdächtigen bei den Jugendlichen ausgeprägt,
deren Zahl sich in Bayern im Verlauf der sechs Jahre mehr als verdreifacht
hat (von 319 auf 993). Bei Betrachten der Daten gewinnt man den Eindruck,
daß die vom Norden ausgelöste drogenpolitische Debatte über
eine Entkriminalisierung des Besitzes kleinerer Mengen von Cannabis in
Bayern eine Art >>jetzt erst recht-Mentalität<< ausgelöst
hat. Das Ergebnis ist jedenfalls, daß im Jahr 1994 die Zahl der
in Bayern registrierten Tatverdächtigen von Cannabis-Verstößen
mit 7.888 Personen weit über der Zahl aller vier norddeutschen Länder
zusammengenommen liegt (N = 5.722). Sechs Jahre zuvor war die
Situation noch umgekehrt. 6.656 Tatverdächtigen im Norden standen
nur 4.280 Tatverdächtige in Bayern gegenüber.
6.3 Staatsanwaltschaft und Gericht
Auf der übergeordneten Ebene der Staatsanwaltschaft, die
heute in diesem Bereich die eigentliche Herrin des Verfahrens ist, wird
in den norddeutschen Bundesländern ein wesentlicher Teil der Cannabis-spezifischen
Delikte durch Einstellung erledigt (§ 31a BtMG), wenn sich hier auch
die erwähnten sehr großen regionalen bzw. staatsanwalts-kulturellen
Unterschiede, die bis in die einzelnen Staatsanwaltschaften hineinreichen,
besonders deutlich bemerkbar machen. So liegen etwa in Bremen 95% aller
(ca. 700) Einzelsicherstellungen von Cannabis-Produkten pro Jahr unter
30 Gramm, und so werden in Hamburg jährlich etwa 1.500 Fälle
gem. § 31a wegen Geringfügigkeit eingestellt, das sind schätzungsweise
20% aller BtMG-Delikte und damit die überwiegende Menge aller Cannabis-Verstöße.
Die Reichweite dieser Entscheidungsmöglichkeit demonstrierte ein
während eines Interviews vorliegender Fall, in dem ein sonst nicht
vorbelasteter Dealer mit 18 kg Cannabis aus der Untersuchungshaft gegen
eine Kaution von DM 20.000,-- entlassen werden sollte, da wegen der tätigen
Mithilfe bei der Aufklärung (§ 31 BtMG) anstelle der an sich
vorgesehenen langjährigen Gefängnisstrafe nur mit einer Bewährungsstrafe
gerechnet wurde.
Auch auf richterlicher Ebene sind, bei weitem Streubereich möglicher
Entscheidungen (Kreuzer 1994: 42), in dem von uns befragten norddeutschen
Bereich allenfalls noch Kilogramm-Entscheidungen von Bedeutung, was sich
sehr deutlich in unserer Untersuchung im Bremer Strafvollzug zeigte.
6.4 Strafvollzug
Bei dieser Untersuchung im Bremer Strafvollzug haben wir an einem Stichtag
im April 1995 die Akten aller Bremer Untersuchungshäftlinge und Strafgefangenen,
die real eine Strafe von sechs Monaten bis zu acht Jahren zu verbüßen
hatten, eingesehen, um herauszufinden, wieviele der BtMG-Verurteilungen
Cannabis-Besitz oder Cannabis-Handel betrafen.
(1) Von 454 Inhaftierten konnten 396 Akten eingesehen werden, die zu
einem Viertel (24%) BtMG-Fälle betrafen, und zwar 30 Untersuchungshäftlinge
(darunter 60% Ausländer) und 66 Strafgefangene . Wie das folgende
Schaubild 6 >Deliktsübersicht< zeigt, erreichten damit die
BtMG-Fälle fast die Zahl der Diebstähle und übertrafen
sämtliche anderen klassischen Deliktsbereiche. Drogenabhängige
im engeren Sinne findet man dabei sowohl unter diesen BtMG-Fällen
- die aber auch nicht-abhängige Dealer erfassen -, wie auch unter
den Beschaffungs-Delikten >Diebstahl< und >Raub<.
Schaubild 6. Deliktübersicht.
 |
Die einfachen Fälle der BtMG-Delikte (§ 29 Abs.1) spielen bei
den Untersuchungshäftlingen und Strafgefangenen mit 13% bzw. 23%
eine relativ geringe Rolle, während bei den Strafgefangenen die besonders
schweren Fälle der §§ 30, 30a BtMG mit ihren langen Strafen
naturgemäß stärker vertreten sind als in der Untersuchungshaft.
Bei den hier verhängten Strafen erreichten nur 8% eine im Prinzip
zur Bewährung aussetzbare Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, während
52 % eine Strafe von über 2 bis zu 4 Jahren und weitere 26 % Strafen
bis zu 11 Jahren zu verbüßen hatten. (s. Schaubild 7)
Schaubild 7. BtmG Strafmaß in Jahren.
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(2) Unter den BtMG-Delikten fanden wir einen einzigen Fall, der wegen
Einfuhr von Cannabis in nicht geringer Menge in Höhe von 189
Gramm 1;3 Jahre zu verbüßen hatte, sowie zwei Untersuchungshäftlinge
die wegen Einfuhr und Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringen Mengen
(18 und 23,5 kg) festgenommen waren. In weiteren 8 Fällen wurde Cannabis
neben dem Erwerb, Besitz und Handel >härterer< Drogen im Urteil
genannt, so erhielt ein Täter wegen Handels mit Heroin und 80 Gramm
Haschisch 3;3 Jahre, während ein anderer wegen 920 kg Kokain, 986
kg Kokain und 8,7 Tonnen Marihuana 8 Jahre Freiheitsstrafe zu verbüßen
hatte.
Eine Verurteilung wegen Cannabis-Konsums (bzw. wegen des Besitzes von
Cannabis) suchten wir vergebens. Ein solcher Täter sei, so lautete
die Auskunft der Staatsanwaltschaft, allenfalls bei den Ersatzfreiheits-Strafen
für nicht bezahlte Geldstrafen zu finden.
Auch in den Bremer Strafanstalten scheint, wie in den anderen bundesdeutschen
Strafanstalten, Cannabis-Konsum zum Anstaltsalltag zu gehören. Im
Gegensatz zur sonstigen bundesdeutschen Praxis werden hier jedoch keine
einschlägigen Urinproben mehr erhoben, doch muß nach wie vor
jeder Cannabis-Fund der Staatsanwaltschaft gemeldet werden. Wenn es dann
auch nur selten zu einer neuen Anschluß-Strafe kommt, so kann dies
faktisch doch zur verlängerten Freiheitsstrafe führen,
wenn etwa ein Gefangener auf Urlaub außerhalb der Anstalt oder bei
einer Razzia innerhalb der Anstalt mit Cannabis erwischt wird, weil ihm
dann wegen der nicht mehr möglichen >Legal<-Prognose entweder
der Urlaub oder gelegentlich sogar die sonst übliche Entlassung nach
Ablauf von zwei Dritteln der Freiheitsstrafe gestrichen wird.
Tabelle 2. Stand der Gefangenenpopulation
am 19.04.1995.
| Untersuchungshaft |
89 |
| Strafgefangene |
259 |
| Abschiebehaft |
1 |
| Offener Vollzug |
105 |
| |
454 |
| |
|
| Nicht einsehbare Akten |
58 |
| Zur Verfügung stehende Akten |
n=396 |
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|